Das Registerzeichen A wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
- Berufungen,
- Anträge auf Zulassung der Berufung,
- Beschwerden in Personalvertretungssachen und
- Beschwerden in Disziplinarsachen;
Das Registerzeichen A wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
Das Registerzeichen A wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet des Aufsichtsrechts nach den §§ 83 ff. SGB IV (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen A wird beim Bundesverwaltungsgericht für erstinstanzliche Klage (einschließlich Wiederaufnahmeverfahren) in Verwaltungsstreitsachen verwendet.
Das Registerzeichen AB wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Verfahren über die Ablehnung von Gerichtspersonen nach § 60 SGG (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
Das Registerzeichen ABR wird beim Bundesarbeitsgericht für allgemeine Rechtsbeschwerdeverfahren verwendet.
Das Registerzeichen AGH wird beim Anwaltsgerichtshof für berufsrechtliche und verwaltungsrechtliche Verfahren, d.h.
verwendet.
Das Registerzeichen AK wird beim Bundesgerichtshof für Aktenkontrollen in Haftprüfungsverfahren verwendet.
Das Registerzeichen AktE wird beim Landgericht für Verfahren über Anträge auf gerichtliche Entscheidungen nach dem Aktiengesetz (AktG), dem Einführungsgesetz zum Aktiengesetz (EGAktG) und verwandten Gesetzen verwendet.
Das Registerzeichen AktG wird beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für Freigabeverfahren nach dem Aktien- und Umwandlungsgesetz verwendet.
Das Registerzeichen AL wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet der Arbeitslosenversicherung - einschließlich der Arbeitsförderung und der sonstigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen AnwG wird beim Anwaltsgericht für berufsrechtliche Verfahren verwendet.
Das Registerzeichen AnwSt wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für
gegen Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof verwendet.
Das Registerzeichen AnwSt(B) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für Beschwerden und Nichtzulassungsbeschwerden gegen berufsrechtliche Entscheidungen eines Anwaltsgerichtshofes verwendet.
Das Registerzeichen AnwSt(R) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für Revisionsverfahren gegen berufsrechtliche Urteile eines Anwaltsgerichtshofes verwendet.
Das Registerzeichen AnwZ wird beim Bundesgerichtshof für berufsrechtliche Verfahren der Rechtsanwälte, die nicht in das "AnwSt"-Register eingetragen werden, d.h.: für
verwendet.
Das Registerzeichen AnwZ(B) wird beim Bundesgerichtshof für Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen eines Anwaltsgerichtshofes verwendet.
Das Registerzeichen AnwZ(Brfg) wird beim Bundesgerichtshof für Berufungsverfahren und Verfahren über Anträge auf Zulassung der Berufung gegen Entscheidungen eines Anwaltsgerichtshofes verwendet.
Das Registerzeichen AnwZ(P) wird beim Bundesgerichtshof für Verfahren über die Anfechtung von Wahlen und Beschlüssen der Rechtsanwaltskammer beim BGH und der Bundesrechtsanwaltskammer verwendet.
Das Registerzeichen AR wird bei jedem Gericht für Vorverfahren oder sonstige Verfahren (als "Allgemeines Register") verwendet.
Das Registerzeichen AR-(pat) wird beim Bundespatentgericht für sonstige Verfahren (als "Allgemeines Register") verwendet.
Das Registerzeichen AR(Enw) wird beim Generalbundesanwalt für Rechtsbeschwerdeverfahren in Bußgeldverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz verwendet.
Das Registerzeichen AR(Kart) wird beim Generalbundesanwalt für Rechtsbeschwerden in Kartellbußgeldverfahren verwendet.
Das Registerzeichen AR(Ri) wird beim Bundesgerichtshof für das Allgemeine Register beim Dienstgericht des Bundes verwendet.
Das Registerzeichen AR(Vollz) wird beim Bundesgerichtshof für Vorlegungsverfahren in Strafvollzugssachen verwendet.
Das Registerzeichen AR(VS) wird beim Bundesgerichtshof für Entscheidungen über Justizverwaltungsakte im Bereich des Strafrechts verwendet.
Das Registerzeichen AR(VZ) wird beim Bundesgerichtshof für Entscheidungen über Justizverwaltungsakte verwendet.
Das Registerzeichen ARP wird beim Generalbundesanwalt für das Allgemeine Register für politische Sachen (Staatsschutzsachen) verwendet.
Das Registerzeichen ARs wird beim Bundesgerichtshof für
sowie für
verwendet.
Das Registerzeichen ARV wird beim Bundesarbeitsgericht für Verfahren über Vorlagen nach §§ 80 und 86 BetrVG zur betrieblichen Mitbestimmung verwendet.
Das Registerzeichen ARZ wird beim Bundesgerichtshof für sonstige zivilrechtliche Verfahren (als "Allgemeines Register in Zivilsachen"), etwa für Akteneinsichtsanträge und Gerichtsstandsbestimmungen, verwendet.
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