Das Registerzeichen BVerwG wird beim Bundesverwaltungsgericht für eine zusätzliche Kennzeichnung (quasi als Angabe des Gerichts bzw. der Instanz) vor seinen eigentlichen Aktenzeichen verwendet.
Liste der Registerzeichen: « B »
BvF
Das Registerzeichen BvF wird beim Bundesverfassungsgericht für Normenkontrollverfahren, die nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG auf Antrag von Verfassungsorganen eingeleitet wurden, (sog. abstrakte Normenkontrolle) verwendet.
BvG
Das Registerzeichen BvG wird beim Bundesverfassungsgericht für Verfassungsstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 sowie Art. 84 Abs. 4 Satz 2 GG verwendet.
BVGa
Das Registerzeichen BVGa wird beim Arbeitsgericht für Arreste und einstweilige Verfügungen in Beschlussverfahren verwendet.
BvH
Das Registerzeichen BvH wird beim Verfassungsgerichtsbarkeit für Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG zwischen dem Bund und den Ländern (Bund-Länder-Streitigkeiten), zwischen verschiedenen Ländern oder innerhalb eines Landes (soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist) verwendet.
BVHa
Das Registerzeichen BVHa wird beim Arbeitsgericht für Anträge außerhalb eines anhängigen Beschlussverfahrens verwendet.
BvJ
Das Registerzeichen BvJ wird beim Bundesverwaltungsgericht für Richteranklagen nach Art. 98 Abs. 2 und 5 GG verwendet.
BvK
Das Registerzeichen BvK wird beim Bundesverfassungsgericht für Landesverfassungsstreitigkeiten, für die das Bundesverfassugnsgericht kraft landesrechtlicher Zuweisung gemäß Art. 99 GG zuständig ist, verwendet.
BVL
Das Registerzeichen BVL wird beim Landesarbeitsgericht für erstinstanzliche Beschlussverfahren verwendet.
BvL
Das Registerzeichen BvL wird beim Bundesverfassungsgericht für Normenkontrollverfahren, die nach Art. 100 Abs. 1 GG auf die Vorlage eines Gerichts erfolgen, (sog. konkrete Normenkontrolle) verwendet.
BVLHa
Das Registerzeichen BVLHa wird beim Landesarbeitsgericht für Anträge außerhalb eines anhängigen erstinstanzlichen Beschlussverfahrens verwendet.
BvM
Das Registerzeichen BvM wird beim Bundesverfassungsgericht für Verfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG auf Feststellung, ob eine Regel des Völkerrechtes nach Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt, verwendet.
BvN
Das Registerzeichen BvN wird beim Bundesverfassungsgericht für Verfahren über Divergenzvorlagen eines Landesverfassungsgerichts zur Auslegung des Grundgesetzes (Art. 100 Art. 3 GG) verwendet.
BvO
Das Registerzeichen BvO wird beim Bundesverfassungsgericht für Verfahren über das Fortgelten vorkonstitutionellen Rechts als Bundesrecht (Art. 126 GG) verwendet.
BvP
Das Registerzeichen BvP wird beim Bundesverfassungsgericht für sonstige Verfahren, die dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 93 Abs. 3 GG durch Bundesgesetz zugewiesenen wurden, verwendet.
BvQ
Das Registerzeichen BvQ wird beim Bundesverfassungsgericht für Verfahren über einstweilige Anordnungen nach § 32 BVerfGG verwendet.
BvR
Das Registerzeichen BvR wird beim Bundesverfassungsgericht für Verfahren über Verfassungsbeschwerden nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a sowie über Kommunalverfassungsbeschwerden nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG verwendet.
BvT
Das Registerzeichen BvT wird beim Bundesverfassungsgericht für sonstige Verfahren verwendet.
BW
Das Registerzeichen BW wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Beweissicherungsverfahren (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
BW-RegSt
Das Registerzeichen BW-RegSt wurde beim (ehem.) Bayerisches Oberstes Landesgericht für Rechtsbeschwerdeverfahren in Wirtschaftsstrafsachen verwendet.
BZR
Das Registerzeichen BZR wird beim Bundesamt für Justiz für das Bundeszentralregister verwendet.