Das Registerzeichen K wird beim Verwaltungsgericht für Hauptverfahren, also für
- Klagen,
- Personalvertretungssachen,
- Disziplinarverfahren sowie
- berufsgerichtliche Verfahren,
verwendet.
Das Registerzeichen K wird beim Verwaltungsgericht für Hauptverfahren, also für
verwendet.
Das Registerzeichen K wird beim Amtsgericht für Zwangsversteigerungsverfahren verwendet.
Das Registerzeichen K wird beim Bundesfinanzhof für Entschädigungsklagen wegen überlanger Verfahrensdauer verwendet.
Das Registerzeichen K wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Klageverfahren ("Klageregister") (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
Das Registerzeichen K wird beim Finanzgericht für Hauptsacheverfahren - also Klagen und selbständige Anträge auf Prozesskostenhilfe - verwendet.
Das Registerzeichen KA wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet des Vertragsarztrechts und des Vertragszahnarztrechts - früher: des Kassen(zahn)arztrecht - (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen Kap wird beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrengesetz verwendet.
Das Registerzeichen KapJs wird bei der Staatsanwaltschaft für Ermittlungsverfahren in Kapitalstrafsachen - also etwa bei Tötungsdelikten - verwendet.
Das Registerzeichen Kart wird beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für das Register für Kartellsachen -d.h. für Verwaltungsbeschwerden und Bußgeldverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen- verwendet.
Das Registerzeichen Kart. wird beim Landgericht und beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für Kartellsachen - als Zusatz zum eigentlichen Registerzeichen - verwendet.
Das Registerzeichen Kb wird beim Amtsgericht für die -nur im Bedarfsfall zu führende- Eingangsliste für Grundbuchsachen verwendet.
Das Registerzeichen KG wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet Kindergeld nach dem Kindergeldgesetz -für das "normale" Kindergeld nach den §§ 62 EStG sind nicht die Sozialgerichte, sondern die Finanzgerichte zuständig- (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen KH wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Anträge außerhalb eines anhängigen Klageverfahrens (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
Das Registerzeichen KL wird beim Landessozialgericht für erstinstanzliche Klageverfahren mit Ausnahme der Normenkontrollverfahren -u.a. für Entschädigungsklagen wegen überlanger Verfahrensdauer- (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
Das Registerzeichen KLs wird beim Landgericht für Strafverfahren vor einer Großen Strafkammer verwendet.
Das Registerzeichen KN wird in der Sozialgerichtsbarkeit für knappschaftliche Streitigkeiten (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen Ko wird beim Finanzgericht für Verfahren über Rechtsbehelfe in Kostensachen verwendet.
Das Registerzeichen KR wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet der Gesetzlichen Krankenversicherung (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen KRB wird beim Bundesgerichtshof für Rechtsbeschwerden in Kartell-Ordnungswidrigkeitenverfahren verwendet.
Das Registerzeichen KS wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet der Künstlersozialversicherung (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen Ks wird beim Landgericht für Strafverfahren vor einer Großen Strafkammer als Schwurgerichtskammer ("Schwurgerichtssache") verwendet.
Das Registerzeichen KSt wird beim Bundesgerichtshof für Verfahren über Erinnerungen gegen den Kostenansatz und über Gegenvorstellungen gegen die Streitwertfestsetzung ("Kosten und Streitwert"-Verfahren) verwendet.
Das Registerzeichen KSt wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verfahren über Erinnerungen gegen den Kostenansatz und Gegenvorstellungen gegen die Streitwertfestsetzung ("Kosten und Streitwert") sowie Erinnerungen in Kostenfestsetzungsverfahren - einschließlich der Festsetzung von Prozesskostenhilfe - verwendet.
Das Registerzeichen KVR wird beim Bundesgerichtshof für Rechtsbeschwerdeverfahren in Kartell-Verwaltungssachen verwendet.
Das Registerzeichen KVZ wird beim Bundesgerichtshof für Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden in Kartellsachen verwendet.
Das Registerzeichen KZA wird beim Bundesgerichtshof für Anträge in Kartellsachen ausserhalb eines anhängigen Revisionsverfahrens verwendet.
Das Registerzeichen KZB wird beim Bundesgerichtshof für Verfahren über Rechtsbeschwerden und Beschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten in Kartellsachen verwendet.
Das Registerzeichen KZR wird beim Bundesgerichtshof für Verfahren über Beschwerden und Revisionen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten in Kartellsachen verwendet.
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