N

Das Registerzeichen N wird beim Amtsgericht für für Konkursverfahren bzw. in den neuen Bundesländern für das Gesamtvollstreckungsverfahren verwand.

Konkursverfahren und Gesamtvollstreckungsverfahren wurden zwar mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung durch die Insolvenzverfahren bzw. Verbraucherinsolvenzverfahen abgelöst, für bereits laufende Konkurs- und Gesamtvollstreckungsverfahren bleibt jedoch die Konkursordnung bzw. die Gesamtvollstreckungsordnung weiter anwendbar, so dass es vereinzelt auch heute noch derartige Verfahren geben kann.

Im Übrigen wird dieses Registerzeichen heute jedoch nicht mehr verwendet.

Nc

Das Registerzeichen Nc wird beim Verwaltungsgericht für Verfahren des vorläufigem Rechtsschutzes in Numerus-clausus-Sachen verwendet.

Not

Das Registerzeichen Not wird beim Landgericht für Notar-Verfahren nach der NotarVO verwendet.

NotSt(B)

Das Registerzeichen NotSt(B) wird beim Bundesgerichtshof für Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte in Disziplinarsachen gegen Notare verwendet.

NotSt(Brfg)

Das Registerzeichen NotSt(Brfg) wird beim Bundesgerichtshof für Berufungsverfahren und Verfahren auf Zulassung der Berufung gegen Urteile der Oberlandesgerichte in Disziplinarsachen gegen Notare verwendet.

NotZ

Das Registerzeichen NotZ wird beim Bundesgerichtshof für Verwaltungsstreitverfahren in Notarsachen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Notarsachen verwendet.

NotZ(Brfg)

Das Registerzeichen NotZ(Brfg) wird beim Bundesgerichtshof für Berufungsverfahren und Verfahren auf Zulassung der Berufung gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Notarsachen verwendet.

Ns

Das Registerzeichen Ns wird beim Landgericht für Berufungsverfahren in Strafsachen verwendet.