Das Registerzeichen VR wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - also
- Anträge auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 und 7 VwGO - auch soweit sie im Rahmen eines laufenden Hauptsacheverfahrens gestellt werden - und
- Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO
verwendet.
Das Registerzeichen VRG wird beim Bundesgerichtshof für Ersuchen des Bundesverfassungsgerichts zu
- zu Verfassungsbeschwerden oder
- zu Vorlagen nach Art. 100 GG, also im Rahmen
- der konkreten Normenkontrolle (§ 80 BVerfGG) oder
- des Streits über die Fortgeltung vorkonstitutioneller Gesetze (§ 86 BVerfGG).
verwendet.
Das Registerzeichen VRJs wird beim Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft für die Strafvollstreckung in Jugendgerichtssachen verwendet.
Das Registerzeichen VRs wird bei der Staatsanwaltschaft für Strafvollstreckungsverfahren ("Vollstreckungsregister") verwendet.
Das Registerzeichen VRs/GStA wird bei der Generalstaatsanwaltschaft für Strafvollstreckungsverfahren ("Vollstreckungsregister") verwendet.
Das Registerzeichen Vs wird beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für Revisionsverfahren in Privatklagesachen verwendet.
Das Registerzeichen VS wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet der Soldatenversorgung (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen VU wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Verfahren nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen Vz wird beim Bundesverfassungsgericht für Verfahren über eine Verzögerungsrüge verwendet.