Gerichtsaktenzeichen in Strafverfahren

Die Aktenzeichen in Strafverfahren folgen grundsätzlich dem allgemeinen Aufbauschema der Aktenzeichen in der Justiz.

Während dies für die Staatsanwaltschaften und die Obergerichte stets so ist, weisen die Aktenzeichen der Amts- und Landgerichte in Strafsachen oftmals eine Besonderheit auf, denn diese Gerichte „hängen“ sich oftmals an das Gerichtsaktenzeichen der Staatsanwaltschaft an.

Ein Beispiel: Bei der Staatsanwaltschaft wird seit dem Jahr 2015 ein Ermittlungsverfahren gegen Bodo Brause in der Abteilung 12 geführt. Das Aktenzeichen der Staatsanwaltsschaft hierfür lautet also etwa „12 Js 123/15“. Im Jahr 2016 erhebt die Staatsnawalt gegen Bodo Brause Anklage vor dem Einzelrichter beim Amtsgericht. Angenommen, zuständig hierfür wäre beim Amtsgericht die Abteilung 520, dann müsste das Aktenzeichen für das Verfahren eigentlich „520 Ds 345/16“ lauten. Tatsächlich baut das Amtsgericht sein Aktenzeichen um das der StA herum:

  • Die Nummer der Abteilung (oder der Kammer beim Landgericht) und das Registerzeichen werden vor das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft gestellt,
  • die laufende Nummer und die Jahreszahl werden dem StA-Aktenzeichen – entweder in Klammern oder durch einen Bindestrich getrennt – am Ende angefügt.

Und so wird in unserem Beispielfall aus dem „520 Ds 345/16“ ein „520 Ds 12 Js 123/15 – 345/15“ oder ein „520 Ds 12 Js 123/15 (345/15)“.

Teilweise wird auch auf eine eigene laufende Nummerierung verzichtet und dem staatsanwaltlichen Aktenzeichen nur die eigene Abteilung und das Registerzeichen des Amtsgerichts vorangestellt. Hat der Staatsanwalt also in unserem Beispielfall zu Beginn des Ermittlungsverfahrens beim Amtsgericht (Abteilung 501) einen Durchsuchungsbefehl erwirkt, würde sich auf diesem etwa nur das Aktenzeichen „501 Gs 12 Js 123/15“ befinden.

Warum das Ganze? Ganz einfach. Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht nutzen die gleiche physische Hauptakte, die nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft aufbewahrt wird. Die Mitbenutzung des staatsanwaltlichen Js-Aktenzeichens durch das Strafgericht erleichtert so sowohl die Handhabung der Akte während des laufenden Verfahrens wie auch ihr späteres Auffinden bei der Staatsanwaltschaft.

Diese Art der Angabe des Gerichtsaktenzeichens ist allerdings nicht durchgängig. Teilweise verwenden die Amts- und Landgerichte auch im Strafverfahren klassisch aufgebaute Aktenzeichen, wie etwa in unserem Beispielfall „520 Ds 345/16“.