AR

Das Registerzeichen AR wird bei jedem Gericht für Vorverfahren oder sonstige Verfahren (als "Allgemeines Register") verwendet.

B

Das Registerzeichen B wird beim Amtsgericht für Mahnverfahren verwendet.

Allerdings kennzeichnet dieses Registerzeichen nur das nicht automatisierte Mahnverfahren. Seitdem das automatisierte Mahnverfahrens bundesweit eingeführt wurde, wird dieses Registerzeichen bei den Amtsgerichten (Mahngerichten) für neue Verfahren nicht mehr verwendet.

BewÜberwR

Das Registerzeichen BewÜberwR wird beim Amtsgericht für die Bewährungsüberwachung und Führungsaufsichtsüberwachung verwendet.

Bs

Das Registerzeichen Bs wird beim Amtsgericht für Privatklageverfahren und Bußgeldsachen verwendet.

BSR

Das Registerzeichen BSR wird beim Amtsgericht für das Binnenschiffsregister verwendet.

C

Das Registerzeichen C wird beim Amtsgericht für allgemeine Zivilsachen verwendet.

Cs

Das Registerzeichen Cs wird beim Amtsgericht für Strafbefehlsverfahren verwendet.

Ds

Das Registerzeichen Ds wird beim Amtsgericht für Strafsachen des Einzelrichters verwendet.

EU

Das Registerzeichen EU wird beim Amtsgericht für Europäische Mahnverfahren (also Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens vom 12. Dezember 2006) -wobei laufende Nummer und Jahreszahl durch einen Bindestrich getrennt werden und im Anschluß hieran ggfs. noch eine Prüfziffer beigefügt wird: "EU 125-10-1"- verwendet.

F

Das Registerzeichen F wird beim Amtsgericht für Familiensachen verwendet.

FH

Das Registerzeichen FH wird beim Amtsgericht für Familiensachen außerhalb von anhängigen Verfahren verwendet.

GnR

Das Registerzeichen GnR wird beim Amtsgericht für das Genossenschaftsregister verwendet.

GR

Das Registerzeichen GR wird beim Amtsgericht für das Güterrechtsregister verwendet.

Gs

Das Registerzeichen Gs wird beim Amtsgericht für Anordnung des Ermittlungsrichters in Strafsachen, wie z.B. Haftbefehle oder Durchsuchungsbeschlüsse, verwendet.

H

Das Registerzeichen H wird beim Amtsgericht für Anträge außerhalb anhängiger Zivilverfahren verwendet.

HL

Das Registerzeichen HL wird beim Amtsgericht für Hinterlegungssachen verwendet.

HLw

Das Registerzeichen HLw wird beim Amtsgericht für Anträge außerhalb anhängiger Landwirtschaftssachen verwendet.

HLw

Das Registerzeichen HLw wird beim Amtsgericht für Anträge außerhalb anhängiger Landwirtschaftssachen verwendet.

HöA

Das Registerzeichen HöA wird beim Amtsgericht für die nach § 10 HöfeVfO zu führenden und bei den Grundakten aufzubewahrenden besonderen Höfeakten -als Anhang an die Bezeichnung des Grundbuchblattes des Hofes- verwendet.

HR

Das Registerzeichen HR wird beim Amtsgericht für das Handelsregister verwendet.

Dabei bezeichnet

  • das "Handelsregister A" (HRA) die Registersachen der eingetragenen Kaufleute sowie der Personengesellschaften.

Dagegen wird

  • das "Handelsregister B" (HRB) für die Registersachen der Kapitalgesellschaften
  • verwendet.

HRA

Das Registerzeichen HRA wird beim Amtsgericht für das "Handelsregister A", also die Registersachen der eingetragenen Kaufleute sowie der Personengesellschaften, verwendet.

HRB

Das Registerzeichen HRB wird beim Amtsgericht für das "Handelsregister B" (HRB), also für die Registersachen der Kapitalgesellschaften, verwendet.

I

Das Registerzeichen I wird beim Amtsgericht für Beurkundungen im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit verwendet.

IE

Das Registerzeichen IE wird beim Amtsgericht für Insolvenzverfahren nach Art. 102 Abs. 3 EGInsO -d.h. Insolvenzverfahren mit der zuständigkeit deutscher Gerichte aufgrund der EGInsVO oder nach internationalem Insolvenzrecht- verwendet.

II

Das Registerzeichen II wird beim Amtsgericht für sonstige Verfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (d.h. Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die nicht in die Register I oder III - XVII gehören) verwendet.

III

Das Registerzeichen III wird beim Amtsgericht für Standesamtssachen verwendet.

IK

Das Registerzeichen IK wird beim Amtsgericht für Verbraucherinsolvenzverfahren verwendet.

Für (Unternehmens-)Insolvenzverfahren wird dagegen das Registerzeichen "I" verwendet.

IV

Das Registerzeichen IV wird beim Amtsgericht für Verfügungen von Todes wegen verwendet.