Das Registerzeichen AGH wird beim Anwaltsgerichtshof für berufsrechtliche und verwaltungsrechtliche Verfahren, d.h.
- Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Anwaltsgerichte
- Anträge auf gerichtliche Entscheidung gegen Bescheide der Rechtsanwaltskammern
- sonstige Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung
verwendet.
Das Registerzeichen EGH wird beim Anwaltsgerichtshof für Verfahren über
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Ehrengerichte sowie
- Anträge auf gerichtliche Entscheidungen
durch den früheren "Ehrengerichtshof" (heute: Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof) verwendet.
Das Registerzeichen EVY wird beim Anwaltsgerichtshof für (frühere) zweitinstanzliche Ehrengerichtsverfahren gegen Rechtsanwälte durch den "Ehrengerichtshof" (heute: Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof) verwendet.