AGH

Das Registerzeichen AGH wird beim Anwaltsgerichtshof für berufsrechtliche und verwaltungsrechtliche Verfahren, d.h.

  • Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Anwaltsgerichte
  • Anträge auf gerichtliche Entscheidung gegen Bescheide der Rechtsanwaltskammern
  • sonstige Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung

verwendet.

EGH

Das Registerzeichen EGH wird beim Anwaltsgerichtshof für Verfahren über

  • Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Ehrengerichte sowie
  • Anträge auf gerichtliche Entscheidungen

durch den früheren "Ehrengerichtshof" (heute: Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof) verwendet.