Das Registerzeichen ABR wird beim Bundesarbeitsgericht für allgemeine Rechtsbeschwerdeverfahren verwendet.
Abkürzungen aus dem Bereich Bundesarbeitsgericht:
Registerzeichen, die beim Bundesarbeitsgericht verwendet werden.
AR
Das Registerzeichen AR wird bei jedem Gericht für Vorverfahren oder sonstige Verfahren (als "Allgemeines Register") verwendet.
ARV
Das Registerzeichen ARV wird beim Bundesarbeitsgericht für Verfahren über Vorlagen nach §§ 80 und 86 BetrVG zur betrieblichen Mitbestimmung verwendet.
AZA
Das Registerzeichen AZA wird beim Bundesarbeitsgericht für Prozeßkostenhilfeanträge außerhalb anhängiger Verfahren verwendet.
AZB
Das Registerzeichen AZB wird beim Bundesarbeitsgericht für Verfahren über Revisionsbeschwerden verwendet.
AZR
Das Registerzeichen AZR wird beim Bundesarbeitsgericht für Revisionsverfahren verwendet.
GS
Das Registerzeichen GS wird beim Bundesarbeitsgericht für Verfahren vor seinem Großem Senat verwendet.
PKH
Das Registerzeichen PKH wird bei jedem Gericht für Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe verwendet.
Das Registerzeichen "PKH" wird auch verwendet, wenn der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe während eines laufenden Verfahrens gestellt wird.
"PKH" wird im Regelfall als Zusatz zu einem "regulären" Aktenzeichen verwendet.