AR

Das Registerzeichen AR wird bei jedem Gericht für Vorverfahren oder sonstige Verfahren (als "Allgemeines Register") sowie für Rechts- und Amtshilfeersuchen (mit Aus-nahme der Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen) verwendet.

B

Das Registerzeichen B wird beim Bundesfinanzhof für Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden und Beschwerden verwendet.

E

Das Registerzeichen E wird beim Bundesfinanzhof für Erinnerungen gegen den Kostenansatz und Gegenvorstellungen gegen die Streitwertfestsetzung ("Kosten und Streitwert") sowie Erinnerungen in Kostenfestsetzungsverfahren - einschließlich der Festsetzung von Prozesskostenhilfe - verwendet.

K

Das Registerzeichen K wird beim Bundesfinanzhof für Entschädigungsklagen wegen überlanger Verfahrensdauer verwendet.

PKH

Das Registerzeichen PKH wird bei jedem Gericht für Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe verwendet.

Das Registerzeichen "PKH" wird auch verwendet, wenn der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe während eines laufenden Verfahrens gestellt wird.

"PKH" wird im Regelfall als Zusatz zu einem "regulären" Aktenzeichen verwendet.

R

Das Registerzeichen R wird beim Bundesfinanzhof für Revisionsverfahren verwendet.

S

Das Registerzeichen S wird beim Bundesfinanzhof für sonstige Verfahren, einschließlich der Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe -dort mit dem Zusatz "(PKH)" am Ende des Gerichtsaktenzeichens- verwendet.