A

Das Registerzeichen A wird beim Bundesverwaltungsgericht für erstinstanzliche Klage (einschließlich Wiederaufnahmeverfahren) in Verwaltungsstreitsachen verwendet.

AR

Das Registerzeichen AR wird bei jedem Gericht für Vorverfahren oder sonstige Verfahren (als "Allgemeines Register") verwendet.

AV

Das Registerzeichen AV wird beim Bundesverwaltungsgericht für "Allgemeine Verfahren", d.h. für Verfahren über sonstige Anträge außerhalb eines schwebenden Verfahrens, bei denen eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts überhaupt denkbar ist, verwendet.

B

Das Registerzeichen B wird beim Bundesverwaltungsgericht für Nichtzulassungsbeschwerden und Beschwerden in Verwaltungsstreitsachen verwendet.

BN

Das Registerzeichen BN wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden in Normenkontrollsachen (§ 47 Abs. 7 VwGO) verwendet.

BVerwG

Das Registerzeichen BVerwG wird beim Bundesverwaltungsgericht für eine zusätzliche Kennzeichnung (quasi als Angabe des Gerichts bzw. der Instanz) vor seinen eigentlichen Aktenzeichen verwendet.

CN

Das Registerzeichen CN wird beim Bundesverwaltungsgericht für Revisionen in Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 5 VwGO verwendet.

D

Das Registerzeichen D wird beim Bundesverwaltungsgericht für Berufungsverfahren in Disziplinarsachen benutzt.

Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.

D

Das Registerzeichen D wird beim Bundesverwaltungsgericht für für Entschädigungsverfahren wegen überlanger Verfahrensdauer - als Anhang an das Gerichtsaktenzeichen (also etwa "5 C 12.16 D" ) - verwendet.

D-AV

Das Registerzeichen D-AV wird beim Bundesverwaltungsgericht für "Allgemeine Verfahren" des Disziplinarsenats, d.h. für Verfahren über sonstige Anträge außerhalb eines schwebenden Verfahrens, bei denen eine Zuständigkeit des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts überhaupt denkbar ist, benutzt.

Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.

D-PKH

Das Registerzeichen D-PKH wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verfahren des Disziplinarsenats auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - auch soweit sie während eines schwebenden Verfahrens gestellt werden - benutzt.

Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.

D-St

Das Registerzeichen D-St wird beim Bundesverwaltungsgericht für von seinem Disziplinarsenat angeforderte Stellungnahmen der Senate des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, gegenüber dem Großen Senat des Bundesverwaltungsgericht und zu Gesetzentwürfen benutzt.

Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.

DB

Das Registerzeichen DB wird beim Bundesverwaltungsgericht für Beschwerden in Disziplinarsachen (soweit es sich um Beschlusssachen handelt) benutzt.

Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.

DW

Das Registerzeichen DW wird beim Bundesverwaltungsgericht für Wiederaufnahmeverfahren in Disziplinarsachen benutzt.

Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.

ER

Das Registerzeichen ER wird beim Bundesverwaltungsgericht für (sonstige) Eingänge, die nicht zu einer bestimmten Rechtssache gehören, also etwa

  • für allgemeine Anordnungen über den Geschäftsbetrieb (Verwaltungsanordnungen),
  • für Eingaben Dritter sowie
  • zunächst auch für Eingänge, bei denen es zweifelhaft ist, ob sie zu noch anzulegenden Akten zu nehmen sind,

verwendet.

F

Das Registerzeichen F wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verwaltungsstreitsachen vor dem Fachsenat wegen der - insbesondere aus Geheimschutzgründen- verweigerten Vorlage von Urkunden, Akten oder elektronischen Dokumente sowie der verweigerten Erteilung von Auskünften (§ 99 Abs. 2 VwGO) verwendet.

KSt

Das Registerzeichen KSt wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verfahren über Erinnerungen gegen den Kostenansatz und Gegenvorstellungen gegen die Streitwertfestsetzung ("Kosten und Streitwert") sowie Erinnerungen in Kostenfestsetzungsverfahren - einschließlich der Festsetzung von Prozesskostenhilfe - verwendet.

P

Das Registerzeichen P wird beim Bundesverwaltungsgericht für Rechtsbeschwerdeverfahren in Personalvertretungssachen und Richtervertretungssachen verwendet.

PB

Das Registerzeichen PB wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden in Personalvertretungssachen und Richtervertretungssachen verwendet.

PKH

Das Registerzeichen PKH wird bei jedem Gericht für Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe verwendet.

Das Registerzeichen "PKH" wird auch verwendet, wenn der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe während eines laufenden Verfahrens gestellt wird.

"PKH" wird im Regelfall als Zusatz zu einem "regulären" Aktenzeichen verwendet.

St

Das Registerzeichen St wird beim Bundesverwaltungsgericht für angeforderte Stellungnahmen der Senate des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, gegenüber dem Großen Senat des Bundesverwaltungsgericht und zu Gesetzentwürfen - die anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes verwenden hierfür im Regelfall das Allgemeine Register - verwendet.

VR

Das Registerzeichen VR wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - also

  • Anträge auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 und 7 VwGO - auch soweit sie im Rahmen eines laufenden Hauptsacheverfahrens gestellt werden - und
  • Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO

verwendet.

WB

Das Registerzeichen WB wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verfahren über Anträge, Beschwerden und Vorlagen nach der Wehrbeschwerdeordnung verwendet.

WDB

Das Registerzeichen WDB wird beim Bundesverwaltungsgericht für Rechtsmittelverfahren über Anträge, Beschwerden und Vorlagen nach der Wehrdisziplinarordnung verwendet.

WDS-KSt

Das Registerzeichen WDS-KSt wird beim Bundesverwaltungsgericht für Erinnerungen gegen den Kostenansatz und Gegenvorstellungen gegen die Streitwertfestsetzung ("Kosten und Streitwert") sowie Erinnerungen im Kostenfestsetzungsverfahren - einschließlich der PKH-Festsetzung - in Verfahren vor den Wehrdienstsenaten verwendet.