Das Registerzeichen AnwSt wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für
- anwaltsgerichtlichen Verfahrens und
- Beschwerden in Ordnungsmittelverfahren
gegen Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof verwendet.
Registerzeichen, die beim Generalbundesanwalt verwendet werden.
Das Registerzeichen AnwSt wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für
gegen Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof verwendet.
Das Registerzeichen AnwSt(B) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für Beschwerden und Nichtzulassungsbeschwerden gegen berufsrechtliche Entscheidungen eines Anwaltsgerichtshofes verwendet.
Das Registerzeichen AnwSt(R) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für Revisionsverfahren gegen berufsrechtliche Urteile eines Anwaltsgerichtshofes verwendet.
Das Registerzeichen AR wird bei jedem Gericht für Vorverfahren oder sonstige Verfahren (als "Allgemeines Register") verwendet.
Das Registerzeichen AR(Enw) wird beim Generalbundesanwalt für Rechtsbeschwerdeverfahren in Bußgeldverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz verwendet.
Das Registerzeichen AR(Kart) wird beim Generalbundesanwalt für Rechtsbeschwerden in Kartellbußgeldverfahren verwendet.
Das Registerzeichen ARP wird beim Generalbundesanwalt für das Allgemeine Register für politische Sachen (Staatsschutzsachen) verwendet.
Das Registerzeichen BAusl wird beim Generalbundesanwalt für Auslieferungsverfahren verwendet.
Das Registerzeichen BGns wird beim Generalbundesanwalt für Gnadensachen verwendet.
Das Registerzeichen BJs wird beim Generalbundesanwalt für erstinstanzliche Ermittlungsverfahren verwendet.
Das Registerzeichen NotSt wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für Disziplinarverfahren in Notarsachen verwendet.
Das Registerzeichen PatAnwSt(B) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für berufsrechtliche Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden und Beschwerden in Patentanwaltssachen verwendet.
Das Registerzeichen PatAnwSt(R) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für berufsrechtliche Revisionsverfahren in Patentanwaltssachen verwendet.
Das Registerzeichen StbSt(B) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für berufsgerichtliche Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden und Beschwerden in Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen verwendet.
Das Registerzeichen StbSt(R) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für berufsgerichtliche Revisionsverfahren in Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen verwendet.
Das Registerzeichen StE wird beim Generalbundesanwalt für erstinstanzlichen Strafsachen vor den Oberlandesgerichten, in denen der Generalbundesanwalt Anklage erhoben hat verwendet.
Das Registerzeichen StrEs wird beim Generalbundesanwalt und bei der Generalstaatsanwaltschaft für das Register für Entschädigungssachen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) verwendet.
Das Registerzeichen StRR wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für das Revisionsregister in Strafsachen verwendet.
Das Registerzeichen WpSt(B) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für berufsgerichtlichen Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden und Beschwerden in Wirtschaftsprüfersachen verwendet.
Das Registerzeichen WpSt(R) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für berufsgerichtliche Revisionsverfahren in Wirtschaftsprüfersachen verwendet.
Sie sind derzeit offline!