Das Registerzeichen AR wird bei jedem Gericht für Vorverfahren oder sonstige Verfahren (als "Allgemeines Register") verwendet.
Abkürzungen aus dem Bereich Landesarbeitsgericht:
Registerzeichen, die von den Landesarbeitsgerichten verwendet werden.
BVL
Das Registerzeichen BVL wird beim Landesarbeitsgericht für erstinstanzliche Beschlussverfahren verwendet.
BVLHa
Das Registerzeichen BVLHa wird beim Landesarbeitsgericht für Anträge außerhalb eines anhängigen erstinstanzlichen Beschlussverfahrens verwendet.
GRLa
Das Registerzeichen GRLa wird beim Landesarbeitsgericht für das Güterichterregister verwendet.
Oa
Das Registerzeichen Oa wird beim Landesarbeitsgericht für erstinstanzliche Prozesssachen -insb. Klageverfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren- verwendet.
PKH
Das Registerzeichen PKH wird bei jedem Gericht für Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe verwendet.
Das Registerzeichen "PKH" wird auch verwendet, wenn der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe während eines laufenden Verfahrens gestellt wird.
"PKH" wird im Regelfall als Zusatz zu einem "regulären" Aktenzeichen verwendet.
Sa
Das Registerzeichen Sa wird beim Landesarbeitsgericht für Berufungsverfahren verwendet.
SaGa
Das Registerzeichen SaGa wird beim Landesarbeitsgericht für Verfahren über Arreste und einstweilige Verfügungen verwendet.
SHa
Das Registerzeichen SHa wird beim Landesarbeitsgericht für Verfahren über Anträge außerhalb anhängiger Berufungsverfahren verwendet.
Ta
Das Registerzeichen Ta wird beim Landesarbeitsgericht für allgemeine Beschwerdesachen verwendet.
TaBV
Das Registerzeichen TaBV wird beim Landesarbeitsgericht für Beschwerden in Beschlussverfahren verwendet.
TaBVG
Das Registerzeichen TaBVG wird beim Landesarbeitsgericht für Arreste und einstweilige Verfügungen in Beschlussverfahren verwendet.
TaBVHa
Das Registerzeichen TaBVHa wird beim Landesarbeitsgericht für Anträge außerhalb eines in der Beschwerdeinstanz anhängigen Beschlussverfahrens verwendet.