Das Registerzeichen A wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
- Berufungen,
- Anträge auf Zulassung der Berufung,
- Beschwerden in Personalvertretungssachen und
- Beschwerden in Disziplinarsachen;
Registerzeichen, die bei den Oberverwaltungsgerichten bzw. Verwaltungsgerichtshöfen verwendet werden.
Das Registerzeichen A wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
Das Registerzeichen AR wird bei jedem Gericht für Vorverfahren oder sonstige Verfahren (als "Allgemeines Register") verwendet.
Das Registerzeichen B wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
- jeweils mit Ausnahme von Numerus-clausus-Sachen- verwendet.
Das Registerzeichen C wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
Das Registerzeichen D wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für erstinstanzliche Hauptsacheverfahren verwendet.
Das Registerzeichen E wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
verwendet.
Das Registerzeichen F wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
verwendet.
Das Registerzeichen GA wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für Verfahren vor dem Güterichter -in denen das Herkunftsverfahren ein Berufungs- oder Beschwerdeverfahren ist- verwendet.
Das Registerzeichen GB wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für Verfahren vor dem Güterichter -in denen das Herkunftsverfahren ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist- verwendet.
Das Registerzeichen GD wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für Verfahren vor dem Güterichter -in denen das Herkunftsverfahren ein erstinstanzliches Hauptsachenverfahren ist- verwendet.
Das Registerzeichen GE wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für Verfahren vor dem Güterichter -in denen das Herkunftsverfahren ein Beschwerdeverfahren ist- verwendet.
Das Registerzeichen OVG wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für eine zusätzliche Kennzeichnung (quasi als Angabe des Gerichts bzw. der Instanz) vor seinen eigentlichen Aktenzeichen verwendet.
Das Registerzeichen PKH wird bei jedem Gericht für Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe verwendet.
Das Registerzeichen "PKH" wird auch verwendet, wenn der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe während eines laufenden Verfahrens gestellt wird.
"PKH" wird im Regelfall als Zusatz zu einem "regulären" Aktenzeichen verwendet.
Das Registerzeichen VGH wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für eine zusätzliche Kennzeichnung (quasi als Angabe des Gerichts bzw. der Instanz) vor seinen eigentlichen Aktenzeichen verwendet.
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