AR

Das Registerzeichen AR wird bei jedem Gericht für Vorverfahren oder sonstige Verfahren (als "Allgemeines Register") verwendet.

B

Das Registerzeichen B wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für

  • Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und
  • Beschwerden gegen Entscheidungen in solchen Verfahren

- jeweils mit Ausnahme von Numerus-clausus-Sachen- verwendet.

E

Das Registerzeichen E wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für

  • sonstige Beschwerden,
  • Anträge auf Zulassung der Beschwerde gegen Beschlüsse sowie die zugelassenen Beschwerden gegen diese Entscheidungen und
  • Beschwerden in PKH-Sachen (mit einem Unterscheidungsmerkmal)

verwendet.

F

Das Registerzeichen F wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für

  • Kostensachen sowie
  • sonstige Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens, z.B.
    • Rechtshilfeersuchen,
    • Beweissicherungsverfahren,
    • Entbindung ehrenamtlicher Richter von ihrem Amt,
    • Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts,
    • "in-camera-Verfahren" nach § 99 Abs. 2 VwGO und
    • selbständige Vollstreckungssachen, soweit das Vollstreckungsgericht zuständig ist (also nicht etwa Vollstreckungsabwehrklagen oder Drittwiderspruchsklagen),
  • verwendet.

PKH

Das Registerzeichen PKH wird bei jedem Gericht für Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe verwendet.

Das Registerzeichen "PKH" wird auch verwendet, wenn der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe während eines laufenden Verfahrens gestellt wird.

"PKH" wird im Regelfall als Zusatz zu einem "regulären" Aktenzeichen verwendet.