Das Registerzeichen AR wird bei jedem Gericht für Vorverfahren oder sonstige Verfahren (als "Allgemeines Register") verwendet.
Abkürzungen aus dem Bereich Verwaltungsgericht:
Registerzeichen, die bei den Verwaltungsgerichten verwendet werden.
GK
Das Registerzeichen GK wird beim Verwaltungsgericht für Verfahren vor dem Güterichter -in denen das Herkunftsverfahren ein Hauptsachenverfahren ist- verwendet.
GL
Das Registerzeichen GL wird beim Verwaltungsgericht für Verfahren vor dem Güterichter - in denen das Herkunftsverfahren ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist- verwendet.
I
Das Registerzeichen I wird beim Verwaltungsgericht für
- Kostensachen
- sonstige Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens wie etwa
- Rechtshilfeersuchen
- Beweissicherungsverfahren
verwendet.
K
Das Registerzeichen K wird beim Verwaltungsgericht für Hauptverfahren, also für
- Klagen,
- Personalvertretungssachen,
- Disziplinarverfahren sowie
- berufsgerichtliche Verfahren,
verwendet.
L
Das Registerzeichen L wird beim Verwaltungsgericht für
- Verfahren des vorläufigem Rechtsschutzes - ausgenommen Numerus-clausus-Sachen,
sowie
- Anträge gegen vorläufige Maßnahmen in Disziplinarverfahren
verwendet.
M
Das Registerzeichen M wird beim Verwaltungsgericht für Vollstreckungsverfahren verwendet.
Nc
Das Registerzeichen Nc wird beim Verwaltungsgericht für Verfahren des vorläufigem Rechtsschutzes in Numerus-clausus-Sachen verwendet.
PKH
Das Registerzeichen PKH wird bei jedem Gericht für Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe verwendet.
Das Registerzeichen "PKH" wird auch verwendet, wenn der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe während eines laufenden Verfahrens gestellt wird.
"PKH" wird im Regelfall als Zusatz zu einem "regulären" Aktenzeichen verwendet.
T
Das Registerzeichen T wird beim Verwaltungsgericht für Verfahren der Heilberufsgerichte verwendet.
VG
Das Registerzeichen VG wird beim Verwaltungsgericht für eine zusätzliche Kennzeichnung (quasi als Angabe der Instanz) vor seinen eigentlichen Aktenzeichen verwendet.