Das Registerzeichen A wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
- Berufungen,
- Anträge auf Zulassung der Berufung,
- Beschwerden in Personalvertretungssachen und
- Beschwerden in Disziplinarsachen;
Das Registerzeichen A wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für