Das Registerzeichen GS wird beim Bundessozialgericht für Verfahren beim Großen Senat des Bundessozialgerichts (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
Das Registerzeichen GS wird beim Bundessozialgericht für Verfahren beim Großen Senat des Bundessozialgerichts (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.