Das Registerzeichen KH wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Anträge außerhalb eines anhängigen Klageverfahrens (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
Das Registerzeichen KH wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Anträge außerhalb eines anhängigen Klageverfahrens (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.