Das Registerzeichen WiO wird beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für rechtliche Berufungs- und Beschwerdeverfahren gegen Wirtschaftsprüfer verwendet.
Das Registerzeichen WiO wird beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für rechtliche Berufungs- und Beschwerdeverfahren gegen Wirtschaftsprüfer verwendet.