Das Registerzeichen A wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
- Berufungen,
- Anträge auf Zulassung der Berufung,
- Beschwerden in Personalvertretungssachen und
- Beschwerden in Disziplinarsachen;
Registerzeichen, die in Berufungs- und Beschwerdeverfahren verwendet werden.
Das Registerzeichen A wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
Das Registerzeichen A wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet des Aufsichtsrechts nach den §§ 83 ff. SGB IV (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen AGH wird beim Anwaltsgerichtshof für berufsrechtliche und verwaltungsrechtliche Verfahren, d.h.
verwendet.
Das Registerzeichen AL wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet der Arbeitslosenversicherung - einschließlich der Arbeitsförderung und der sonstigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen AnwSt(B) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für Beschwerden und Nichtzulassungsbeschwerden gegen berufsrechtliche Entscheidungen eines Anwaltsgerichtshofes verwendet.
Das Registerzeichen AnwZ wird beim Bundesgerichtshof für berufsrechtliche Verfahren der Rechtsanwälte, die nicht in das "AnwSt"-Register eingetragen werden, d.h.: für
verwendet.
Das Registerzeichen AnwZ(B) wird beim Bundesgerichtshof für Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen eines Anwaltsgerichtshofes verwendet.
Das Registerzeichen AnwZ(Brfg) wird beim Bundesgerichtshof für Berufungsverfahren und Verfahren über Anträge auf Zulassung der Berufung gegen Entscheidungen eines Anwaltsgerichtshofes verwendet.
Das Registerzeichen AS wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet der Grundsicherung für Arbeitssuchende (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen AY wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen B wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
- jeweils mit Ausnahme von Numerus-clausus-Sachen- verwendet.
Das Registerzeichen B wird beim Bundesverwaltungsgericht für Nichtzulassungsbeschwerden und Beschwerden in Verwaltungsstreitsachen verwendet.
Das Registerzeichen B wird beim Bundessozialgericht und beim Landessozialgericht für Beschwerdeverfahren - "Beschwerderegister" - (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
Das Registerzeichen BH wird beim Bundessozialgericht und beim Landessozialgericht für Anträge außerhalb eines anhängigen Beschwerdeverfahrens (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
Das Registerzeichen BK wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet des Kinderzuschlags (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen BL wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet Blindengeld und Blindenhilfe (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen BReg.St wurde beim (ehem.) Bayerisches Oberstes Landesgericht für das Beschwerderegister für Strafsachen verwendet.
Das Registerzeichen BReg.Z wurde beim (ehem.) Bayerisches Oberstes Landesgericht für das Beschwerderegister in Zivilsachen verwendet.
Das Registerzeichen BSch wird beim Amtsgericht und beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für Binnenschiffahrtssachen - als Zusatz zum "normalen" Registerzeichen - verwendet.
Das Registerzeichen C wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
Das Registerzeichen C wird beim Gerichtshof der Europäischen Union für alle seine Verfahren (als "Gerichtskennzeichen") verwendet.
Das Registerzeichen D wird beim Bundesverwaltungsgericht für Berufungsverfahren in Disziplinarsachen benutzt.
Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.
Das Registerzeichen DB wird beim Bundesverwaltungsgericht für Beschwerden in Disziplinarsachen (soweit es sich um Beschlusssachen handelt) benutzt.
Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.
Das Registerzeichen DGH wird beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für Verfahren des beim Oberlandesgericht angesiedelten Dienstgerichtshofs für Richter -insb. für Berufungen und Beschwerden in Disziplinarverfahren gegen Richter- verwendet.
Das Registerzeichen E wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
verwendet.
Das Registerzeichen EG wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet Elterngeld und Erziehungsgeld - früher auch Betreuungsgeld - (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen EGH wird beim Anwaltsgerichtshof für Verfahren über
durch den früheren "Ehrengerichtshof" (heute: Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof) verwendet.
Das Registerzeichen EH wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Angelegenheiten des Entwicklungshelfergesetzes (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen ER wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
Das Registerzeichen EVY wird beim Anwaltsgerichtshof für (frühere) zweitinstanzliche Ehrengerichtsverfahren gegen Rechtsanwälte durch den "Ehrengerichtshof" (heute: Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof) verwendet.
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