Das Registerzeichen BSR wird beim Amtsgericht für das Binnenschiffsregister verwendet.
Abkürzungen aus dem Bereich Freiwillige Gerichtsbarkeit (einschließlich Grundbuch- und Registersachen):
Registerzeichen, die in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschließlich der Registersachen -also insbesondere beim Handelsregister,Vereinsregister und Gruchbuch- verwendet werden.
GnR
Das Registerzeichen GnR wird beim Amtsgericht für das Genossenschaftsregister verwendet.
GR
Das Registerzeichen GR wird beim Amtsgericht für das Güterrechtsregister verwendet.
HöA
Das Registerzeichen HöA wird beim Amtsgericht für die nach § 10 HöfeVfO zu führenden und bei den Grundakten aufzubewahrenden besonderen Höfeakten -als Anhang an die Bezeichnung des Grundbuchblattes des Hofes- verwendet.
HR
Das Registerzeichen HR wird beim Amtsgericht für das Handelsregister verwendet.
Dabei bezeichnet
- das "Handelsregister A" (HRA) die Registersachen der eingetragenen Kaufleute sowie der Personengesellschaften.
Dagegen wird
- das "Handelsregister B" (HRB) für die Registersachen der Kapitalgesellschaften
verwendet.
HRA
Das Registerzeichen HRA wird beim Amtsgericht für das "Handelsregister A", also die Registersachen der eingetragenen Kaufleute sowie der Personengesellschaften, verwendet.
HRB
Das Registerzeichen HRB wird beim Amtsgericht für das "Handelsregister B" (HRB), also für die Registersachen der Kapitalgesellschaften, verwendet.
I
Das Registerzeichen I wird beim Amtsgericht für Beurkundungen im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit verwendet.
II
Das Registerzeichen II wird beim Amtsgericht für sonstige Verfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (d.h. Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die nicht in die Register I oder III - XVII gehören) verwendet.
III
Das Registerzeichen III wird beim Amtsgericht für Standesamtssachen verwendet.
IV
Das Registerzeichen IV wird beim Amtsgericht für Verfügungen von Todes wegen verwendet.
IX
Das Registerzeichen IX wird beim Amtsgericht für Verfahren über Beistandschaften verwendet.
Kb
Das Registerzeichen Kb wird beim Amtsgericht für die -nur im Bedarfsfall zu führende- Eingangsliste für Grundbuchsachen verwendet.
MR
Das Registerzeichen MR wird beim Amtsgericht für das Musterregister verwendet, in dem beim Amtsgericht die Geschmacksmuster eingetragen wurden.
Dieses Schutzrecht ist inzwischen als "Designrecht" im Designgesetz neu geregelt, das entsprechende Register wird inzwischen vom Deutschen Patent- und Markenamt geführt.
Das Musterregister bei den Amtsgerichten ist daher - aufgrund der 25jährigen Schutzdauer - allenfalls noch für Altfälle von Belang, im Übrigen wird es heute nicht mehr verwendet.
Pk
Das Registerzeichen Pk wird beim Amtsgericht für das Pachtkreditregister (früher: Register für landwirtschaftliche Kapitalkreditbeschaffungssachen) sowie für entsprechende Grundbuchsachen verwendet.
PR
Das Registerzeichen PR wird beim Amtsgericht für das Partnerschaftsregister - d.h. das Register für die Partnerschaftsgesellschaften der freien Berufe nach dem PartGG - verwendet.
SBR
Das Registerzeichen SBR wird beim Amtsgericht für Schiffsbauregister verwendet.
SSR
Das Registerzeichen SSR wird beim Amtsgericht für das Seeschiffsregister verwendet.
UR
Das Registerzeichen UR wird beim Notar für die Urkundenrolle, also das Verzeichnis, in dem der Notar alle von ihm vorgenommenen Beurkundungen verzeichnen muss, verwendet.
V
Das Registerzeichen V wird beim Amtsgericht für Auseinandersetzungen in Nachlasssachen (Erbschaftssachen) verwendet.
VerwB
Das Registerzeichen VerwB wird beim Amtsgericht für Verwahrungsbuch für Verfügungen von Todes wegen verwendet.
VI
Das Registerzeichen VI wird beim Amtsgericht für sonstige Nachlasssachen verwendet.
VII
Das Registerzeichen VII wird beim Amtsgericht für Vormundschaftsverfahren verwendet.
VIII
Das Registerzeichen VIII wird beim Amtsgericht für Pflegschaftsverfahren verwendet.
VR
Das Registerzeichen VR wird beim Amtsgericht für das Vereinsregister verwendet.
WB-Reg.
Das Registerzeichen WB-Reg. wurde beim (ehem.) Bayerisches Oberstes Landesgericht für das Verwahrungsregister verwendet.
X
Das Registerzeichen X wird beim Amtsgericht für andere vormundschaftliche Verfahren (also vormundschaftsgerichtliche Verfahren, die nicht unter den den Registerzeichen VII - IX oder XI - XIV erfasst werden) verwendet.
XI
Das Registerzeichen XI wird beim Amtsgericht für Verfahren über Erziehungsbeistandschaften verwendet.
XII
Das Registerzeichen XII wird beim Amtsgericht für Verfahren im Rahmen der Fürsorgeerziehung verwendet.
XIV
Das Registerzeichen XIV wird beim Amtsgericht für Freiheitsentziehungsverfahren und Unterbringungsverfahren verwendet.