AR

Das Registerzeichen AR wird bei jedem Gericht für Vorverfahren oder sonstige Verfahren (als "Allgemeines Register") verwendet.

AR(Ri)

Das Registerzeichen AR(Ri) wird beim Bundesgerichtshof für das Allgemeine Register beim Dienstgericht des Bundes verwendet.

AR(VS)

Das Registerzeichen AR(VS) wird beim Bundesgerichtshof für Entscheidungen über Justizverwaltungsakte im Bereich des Strafrechts verwendet.

AR(VZ)

Das Registerzeichen AR(VZ) wird beim Bundesgerichtshof für Entscheidungen über Justizverwaltungsakte verwendet.

ARs

Das Registerzeichen ARs wird beim Bundesgerichtshof für

  • Gerichtsstandbestimmungen in Strafsachen

sowie für

  • Auslieferungssachen

verwendet.

ARZ

Das Registerzeichen ARZ wird beim Bundesgerichtshof für sonstige zivilrechtliche Verfahren (als "Allgemeines Register in Zivilsachen"), etwa für Akteneinsichtsanträge und Gerichtsstandsbestimmungen, verwendet.

AV

Das Registerzeichen AV wird beim Bundesverwaltungsgericht für "Allgemeine Verfahren", d.h. für Verfahren über sonstige Anträge außerhalb eines schwebenden Verfahrens, bei denen eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts überhaupt denkbar ist, verwendet.

AZA

Das Registerzeichen AZA wird beim Bundesarbeitsgericht für Prozeßkostenhilfeanträge außerhalb anhängiger Verfahren verwendet.

B

Das Registerzeichen B wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für

  • Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und
  • Beschwerden gegen Entscheidungen in solchen Verfahren

- jeweils mit Ausnahme von Numerus-clausus-Sachen- verwendet.

D-AV

Das Registerzeichen D-AV wird beim Bundesverwaltungsgericht für "Allgemeine Verfahren" des Disziplinarsenats, d.h. für Verfahren über sonstige Anträge außerhalb eines schwebenden Verfahrens, bei denen eine Zuständigkeit des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts überhaupt denkbar ist, benutzt.

Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.

D-PKH

Das Registerzeichen D-PKH wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verfahren des Disziplinarsenats auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - auch soweit sie während eines schwebenden Verfahrens gestellt werden - benutzt.

Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.

D-St

Das Registerzeichen D-St wird beim Bundesverwaltungsgericht für von seinem Disziplinarsenat angeforderte Stellungnahmen der Senate des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, gegenüber dem Großen Senat des Bundesverwaltungsgericht und zu Gesetzentwürfen benutzt.

Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.

DW

Das Registerzeichen DW wird beim Bundesverwaltungsgericht für Wiederaufnahmeverfahren in Disziplinarsachen benutzt.

Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.

E

Das Registerzeichen E wird beim Bundesfinanzhof für Erinnerungen gegen den Kostenansatz und Gegenvorstellungen gegen die Streitwertfestsetzung ("Kosten und Streitwert") sowie Erinnerungen in Kostenfestsetzungsverfahren - einschließlich der Festsetzung von Prozesskostenhilfe - verwendet.

EP

Das Registerzeichen EP wird beim Bundespatentgericht für die Kennzeichnung von Sachen, die ein europäisches Patent betreffen, benutzt.

Hierfür werden die Buchstaben in Klammern - (EP)- als Annnex an das eigentliche Gerichtsaktenzeichen verwendet.

ER

Das Registerzeichen ER wird beim Bundesverwaltungsgericht für (sonstige) Eingänge, die nicht zu einer bestimmten Rechtssache gehören, also etwa

  • für allgemeine Anordnungen über den Geschäftsbetrieb (Verwaltungsanordnungen),
  • für Eingaben Dritter sowie
  • zunächst auch für Eingänge, bei denen es zweifelhaft ist, ob sie zu noch anzulegenden Akten zu nehmen sind,

verwendet.

F

Das Registerzeichen F wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für

  • Kostensachen sowie
  • sonstige Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens, z.B.
    • Rechtshilfeersuchen,
    • Beweissicherungsverfahren,
    • Entbindung ehrenamtlicher Richter von ihrem Amt,
    • Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts,
    • "in-camera-Verfahren" nach § 99 Abs. 2 VwGO und
    • selbständige Vollstreckungssachen, soweit das Vollstreckungsgericht zuständig ist (also nicht etwa Vollstreckungsabwehrklagen oder Drittwiderspruchsklagen),
  • verwendet.

F

Das Registerzeichen F wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verwaltungsstreitsachen vor dem Fachsenat wegen der - insbesondere aus Geheimschutzgründen- verweigerten Vorlage von Urkunden, Akten oder elektronischen Dokumente sowie der verweigerten Erteilung von Auskünften (§ 99 Abs. 2 VwGO) verwendet.