Das Registerzeichen D-PKH wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verfahren des Disziplinarsenats auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - auch soweit sie während eines schwebenden Verfahrens gestellt werden - benutzt.
Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.