Gerichtsaktenzeichen in der Sozialgerichtsbarkeit

Die Gerichtsakten in der Sozialgerichtsbarkeit folgen grundsätzlich dem allgemein üblichen Aufbau von Gerichtsaktenzeichen, allerdings mit einem modifizierten und erweiterten Aufbau:

Instanzkennzeichen[↑]

In der Sozialgerichtsbarkeit kennzeichnet ein Buchstabe zu Beginn des Gerichtsaktenzeichens das Gericht bzw. die Instanz. So kennzeichnet

  • ein vorangestelltes „B“ das Bundessozialgericht,
  • ein vorangestelltes „L“ die Landessozialgerichte und
  • ein vorangestelltes „S“ die Sozialgerichte.

 

Zuständiger Spruchkörper[↑]

Sodann folgt als die (arabische) Nummer der zuständigen Kammer (beim Sozialgericht) oder des zuständigen Senats (beim Landessozialgericht und Bundessozialgericht).

 

Sachgebietskennzeichen[↑]

Anstelle des sonst üblichen Registerzeichens folgt bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach der Bezeichnung des Spruchkörpers ein Kennzeichen für das Sachgebiet des jeweiligen Verfahrens. Die Sozialgerichtsbarkeit verwendet dabei über 20 verschiedene Sachgebietskennzeichen:

A Aufsichtsrecht
AL Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung1
AS Grundsicherung für Arbeitssuchende
AY Asylbewerberleistungen
BK Kinderzuschlag
BL Blindengeld und Blindenhilfe
EG Elterngeld und Erziehungsgeld
KA Vertrags(zahn)arztrecht
KG Kindergeld nach dem Kindergeldgesetz2
KR Gesetzliche Krankenversicherung
KS Künstlersozialversicherung
LW Altersversicherung der Landwirte und Zusatzversorgung
P Pflegeversicherung
R Gesetzliche Rentenversicherung
RE Streitigkeiten aus dem Deckungsverhältnis der ges. Rentenversicherung
RS Zusatz- und Sonderversorgungen3
SB Schwerbehindertenrecht
SO Sozialhilfe nach dem SGB XII
SF sonstige Verfahren
U Gesetzliche Unfallversicherung
ÜG Überlange Gerichtsverfahren
V Soziales Entschädigungsrecht
VG Opferentschädigung
VH Häftlingshilfegesetz
VJ Infektionsschutzgesetz
VK Bundesversorgungsgesetz
VS Soldatenversorgung

 

Laufende Nummer[↑]

Sodann folgt, wie bei Gerichtsaktenzeichen üblich, die laufende Nummer sowie …

Eingangsjahr[↑]

… das Jahr des Verfahrenseingangs mit zwei Ziffern und durch ein Schrägstrich von der laufenden Nummer getrennt.

Weitere Sachgebiets-Untergliederung[↑]

Sodann folgt je nach Registerkennzeichen/Sachgebiet noch eine weitere Untergliederung des Sachgebiets sowie …

Verfahrensregister[↑]

… abschließend beim Bundessozialgericht (und z.T. bei den Landessozialgerichten und den Sozialgerichten) die Bezeichnung des Verfahrensregisters.

AR Allgemeines Register
B Beschwerderegister
BH Anträge außerhalb eines anhängigen Beschwerdeverfahrens
C Anhörungsrügen
GS Register für den Großen Senat des Bundessozialgerichts
K Klageregister
KH Anträge außerhalb eines anhängigen Klageverfahrens
R Revisionsregister
RH Anträge außerhalb eines anhängigen Revisionsverfahrens
S Register für Sondersachen

 

Ein Beispiel[↑]

Dieser Aufbau soll an einem fiktiven Aktzenzeichen des Bundessozialgerichts verdeutlicht werden: B 1 KR 39/15 R

B 1 KR 390 /15 R
Instanz­kennzeichen
(hier: Bundessozialgericht)
Spruchkörper
(hier: 1. Senat)
Sachgebiet
(hier: gesetzliche Krankenversicherung)
lfd. Nr. Eingangsjahr
(hier: 2015)
Verfahrens­register
(hier: Revisionsverfahren)

Unser fiktives Aktenzeichen gehört also zu einem Revisionsverfahren, in dem vor dem Bundessozialgericht über Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung gestritten wird.

  1. einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit []
  2. für das „normale“ Kindergeld nach den §§ 62 EStG sind nicht die Sozialgerichte, sondern die Finanzgerichte zuständig []
  3. Streitigkeiten nach § 17 AAÜG []