F

Das Registerzeichen F wird beim Amtsgericht für Familiensachen verwendet.

F

Das Registerzeichen F wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für

  • Kostensachen sowie
  • sonstige Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens, z.B.
    • Rechtshilfeersuchen,
    • Beweissicherungsverfahren,
    • Entbindung ehrenamtlicher Richter von ihrem Amt,
    • Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts,
    • "in-camera-Verfahren" nach § 99 Abs. 2 VwGO und
    • selbständige Vollstreckungssachen, soweit das Vollstreckungsgericht zuständig ist (also nicht etwa Vollstreckungsabwehrklagen oder Drittwiderspruchsklagen),
  • verwendet.

F

Das Registerzeichen F wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verwaltungsstreitsachen vor dem Fachsenat wegen der - insbesondere aus Geheimschutzgründen- verweigerten Vorlage von Urkunden, Akten oder elektronischen Dokumente sowie der verweigerten Erteilung von Auskünften (§ 99 Abs. 2 VwGO) verwendet.

FA

Das Registerzeichen FA wird bei der Staatsanwaltschaft für Verfahren der Führungsaufsicht verwendet.

FH

Das Registerzeichen FH wird beim Amtsgericht für Familiensachen außerhalb von anhängigen Verfahren verwendet.