Das Registerzeichen F wird beim Amtsgericht für Familiensachen verwendet.
Liste der Registerzeichen: « F »
F
Das Registerzeichen F wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
- Kostensachen sowie
- sonstige Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens, z.B.
- Rechtshilfeersuchen,
- Beweissicherungsverfahren,
- Entbindung ehrenamtlicher Richter von ihrem Amt,
- Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts,
- "in-camera-Verfahren" nach § 99 Abs. 2 VwGO und
- selbständige Vollstreckungssachen, soweit das Vollstreckungsgericht zuständig ist (also nicht etwa Vollstreckungsabwehrklagen oder Drittwiderspruchsklagen),
verwendet.
F
Das Registerzeichen F wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verwaltungsstreitsachen vor dem Fachsenat wegen der - insbesondere aus Geheimschutzgründen- verweigerten Vorlage von Urkunden, Akten oder elektronischen Dokumente sowie der verweigerten Erteilung von Auskünften (§ 99 Abs. 2 VwGO) verwendet.
F
Das Registerzeichen F wird beim Gericht für den öffentlichen Dienst für alle seine Verfahren (als "Gerichtskennzeichen") verwendet.
FA
Das Registerzeichen FA wird bei der Staatsanwaltschaft für Verfahren der Führungsaufsicht verwendet.
FH
Das Registerzeichen FH wird beim Amtsgericht für Familiensachen außerhalb von anhängigen Verfahren verwendet.
FP
Das Registerzeichen FP wird bei der Generalstaatsanwaltschaft für das Register für Fiskus-Prozesse verwendet.