Das Registerzeichen ERI wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richter (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
Das Registerzeichen ERI wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richter (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.