Das Registerzeichen GK wird beim Verwaltungsgericht für Verfahren vor dem Güterichter -in denen das Herkunftsverfahren ein Hauptsachenverfahren ist- verwendet.
Das Registerzeichen GK wird beim Verwaltungsgericht für Verfahren vor dem Güterichter -in denen das Herkunftsverfahren ein Hauptsachenverfahren ist- verwendet.