Das Registerzeichen B wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
- Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und
- Beschwerden gegen Entscheidungen in solchen Verfahren
- jeweils mit Ausnahme von Numerus-clausus-Sachen- verwendet.
Das Registerzeichen B wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
- jeweils mit Ausnahme von Numerus-clausus-Sachen- verwendet.