Das Registerzeichen GB wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für Verfahren vor dem Güterichter -in denen das Herkunftsverfahren ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist- verwendet.
Das Registerzeichen GB wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für Verfahren vor dem Güterichter -in denen das Herkunftsverfahren ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist- verwendet.