Das Registerzeichen GD wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für Verfahren vor dem Güterichter -in denen das Herkunftsverfahren ein erstinstanzliches Hauptsachenverfahren ist- verwendet.
Das Registerzeichen GD wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für Verfahren vor dem Güterichter -in denen das Herkunftsverfahren ein erstinstanzliches Hauptsachenverfahren ist- verwendet.