Das Registerzeichen GE wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für Verfahren vor dem Güterichter -in denen das Herkunftsverfahren ein Beschwerdeverfahren ist- verwendet.
Das Registerzeichen GE wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für Verfahren vor dem Güterichter -in denen das Herkunftsverfahren ein Beschwerdeverfahren ist- verwendet.