Das Registerzeichen AGH wird beim Anwaltsgerichtshof für berufsrechtliche und verwaltungsrechtliche Verfahren, d.h.
- Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Anwaltsgerichte
- Anträge auf gerichtliche Entscheidung gegen Bescheide der Rechtsanwaltskammern
- sonstige Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung
verwendet.