Das Registerzeichen EP wird beim Bundespatentgericht für die Kennzeichnung von Sachen, die ein europäisches Patent betreffen, benutzt.
Hierfür werden die Buchstaben in Klammern - (EP)- als Annnex an das eigentliche Gerichtsaktenzeichen verwendet.
Das Registerzeichen EP wird beim Bundespatentgericht für die Kennzeichnung von Sachen, die ein europäisches Patent betreffen, benutzt.
Hierfür werden die Buchstaben in Klammern - (EP)- als Annnex an das eigentliche Gerichtsaktenzeichen verwendet.