Das Registerzeichen VGH B wird beim Landesverfassungsgericht für Verfassungsbeschwerden vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verwendet.
Das Registerzeichen VGH B wird beim Landesverfassungsgericht für Verfassungsbeschwerden vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verwendet.