Das Registerzeichen BN wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden in Normenkontrollsachen (§ 47 Abs. 7 VwGO) verwendet.
Das Registerzeichen BN wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden in Normenkontrollsachen (§ 47 Abs. 7 VwGO) verwendet.