Das Registerzeichen BvF wird beim Bundesverfassungsgericht für Normenkontrollverfahren, die nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG auf Antrag von Verfassungsorganen eingeleitet wurden, (sog. abstrakte Normenkontrolle) verwendet.
Das Registerzeichen BvF wird beim Bundesverfassungsgericht für Normenkontrollverfahren, die nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG auf Antrag von Verfassungsorganen eingeleitet wurden, (sog. abstrakte Normenkontrolle) verwendet.