Das Registerzeichen D wird beim Bundesverwaltungsgericht für Berufungsverfahren in Disziplinarsachen benutzt.
Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.
Das Registerzeichen D wird beim Bundesverwaltungsgericht für Berufungsverfahren in Disziplinarsachen benutzt.
Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.