Das Registerzeichen HR wird beim Amtsgericht für das Handelsregister verwendet.
Dabei bezeichnet
- das "Handelsregister A" (HRA) die Registersachen der eingetragenen Kaufleute sowie der Personengesellschaften.
Dagegen wird
- das "Handelsregister B" (HRB) für die Registersachen der Kapitalgesellschaften
verwendet.