Das Registerzeichen HRA wird beim Amtsgericht für das "Handelsregister A", also die Registersachen der eingetragenen Kaufleute sowie der Personengesellschaften, verwendet.
Das Registerzeichen HRA wird beim Amtsgericht für das "Handelsregister A", also die Registersachen der eingetragenen Kaufleute sowie der Personengesellschaften, verwendet.