Das Registerzeichen N wird beim Amtsgericht für für Konkursverfahren bzw. in den neuen Bundesländern für das Gesamtvollstreckungsverfahren verwand.
Konkursverfahren und Gesamtvollstreckungsverfahren wurden zwar mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung durch die Insolvenzverfahren bzw. Verbraucherinsolvenzverfahen abgelöst, für bereits laufende Konkurs- und Gesamtvollstreckungsverfahren bleibt jedoch die Konkursordnung bzw. die Gesamtvollstreckungsordnung weiter anwendbar, so dass es vereinzelt auch heute noch derartige Verfahren geben kann.
Im Übrigen wird dieses Registerzeichen heute jedoch nicht mehr verwendet.