Das Registerzeichen PB wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden in Personalvertretungssachen und Richtervertretungssachen verwendet.
Das Registerzeichen PB wird beim Bundesverwaltungsgericht für Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden in Personalvertretungssachen und Richtervertretungssachen verwendet.