Das Registerzeichen Vollz wird beim Landgericht für Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer auf gerichtliche Entscheidung gegen Einzelmaßnahmen und Entscheidungen der Justizvollzugsanstalten nach §§ 109, 110 StVollzG verwendet.
Das Registerzeichen Vollz wird beim Landgericht für Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer auf gerichtliche Entscheidung gegen Einzelmaßnahmen und Entscheidungen der Justizvollzugsanstalten nach §§ 109, 110 StVollzG verwendet.