Das Registerzeichen OVG wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für eine zusätzliche Kennzeichnung (quasi als Angabe des Gerichts bzw. der Instanz) vor seinen eigentlichen Aktenzeichen verwendet.
Das Registerzeichen OVG wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für eine zusätzliche Kennzeichnung (quasi als Angabe des Gerichts bzw. der Instanz) vor seinen eigentlichen Aktenzeichen verwendet.