Das Registerzeichen L wird beim Landessozialgericht für eine zusätzliche Kennzeichnung (quasi als Angabe des Gerichts bzw. der Instanz) vor seinen eigentlichen Aktenzeichen verwendet.
Das Registerzeichen L wird beim Landessozialgericht für eine zusätzliche Kennzeichnung (quasi als Angabe des Gerichts bzw. der Instanz) vor seinen eigentlichen Aktenzeichen verwendet.