Das Registerzeichen LW wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet der Altersversicherung der Landwirte -einschließlich der Zusatzversorgung- (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen LW wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet der Altersversicherung der Landwirte -einschließlich der Zusatzversorgung- (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.