Das Registerzeichen RE wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Streitigkeiten aus dem Deckungsverhältnis der gesetzlichen Rentenversicherung (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen RE wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Streitigkeiten aus dem Deckungsverhältnis der gesetzlichen Rentenversicherung (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.