Das Registerzeichen VK wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet der Leistungen der Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen VK wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet der Leistungen der Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.