Das Registerzeichen RH wird beim Bundessozialgericht für Anträge außerhalb eines anhängigen Revisionsverfahrens (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
Das Registerzeichen RH wird beim Bundessozialgericht für Anträge außerhalb eines anhängigen Revisionsverfahrens (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.