Das Registerzeichen M wird beim Amtsgericht für allgemeine Zwangsvollstreckungsverfahren ("Vollstreckungsregister II"), z.B. für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, verwendet.
Liste der Registerzeichen: « M »
M
Das Registerzeichen M wird beim Verwaltungsgericht für Vollstreckungsverfahren verwendet.
MR
Das Registerzeichen MR wird beim Amtsgericht für das Musterregister verwendet, in dem beim Amtsgericht die Geschmacksmuster eingetragen wurden.
Dieses Schutzrecht ist inzwischen als "Designrecht" im Designgesetz neu geregelt, das entsprechende Register wird inzwischen vom Deutschen Patent- und Markenamt geführt.
Das Musterregister bei den Amtsgerichten ist daher - aufgrund der 25jährigen Schutzdauer - allenfalls noch für Altfälle von Belang, im Übrigen wird es heute nicht mehr verwendet.
MüJs
Das Registerzeichen MüJs wird bei der Staatsanwaltschaft für Ermittlungsverfahren wegen Geldfälschungen und Wertzeichenfälschungen - das "Mü" steht dabei für "Münzen", auch wenn es heute eher um "Scheine" geht - verwendet.