Das Registerzeichen A wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet des Aufsichtsrechts nach den §§ 83 ff. SGB IV (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen A wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet des Aufsichtsrechts nach den §§ 83 ff. SGB IV (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.